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Lebensversicherungsdarlehen
Die Baufinanzierung mittels einer Lebensversicherung (auch Rentenversicherung) ist stets unter zweierlei Aspekten zu sehen:
Eigennutzung - Fremdnutzung
Grundsätzlich werden bei dieser Darlehensform nur die monatlichen Zinsaufwendungen beglichen, es erfolgt jedoch keinerlei Tilgung. Nach Ablauf der Lebensversicherung wird dann die Darlehenssumme einmalig getilgt, die Überschußteile verbleiben dem Versicherungsnehmer.
Vorteil:
Der Vorteil dieser Baufinanzierung ist eindeutig dann gegeben, wenn die Immobilie einer Fremdnutzung obliegt. In diesem Falle können die Zinsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Achtung:
Bei einer Eigennutzung (Wohneigentum) entfällt dieser steuerliche Aspekt gänzlich. Auch bleibt der vereinbarte Zinsrahmen über sehr lange Zeit bestehen, so daß auf ein günstigeres Zinsniveau nicht reagiert werden kann - es fehlt die Flexibilität innerhalb dieser Form der Baufinanzierung.
