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2.9.2010 : 17:36 : +0200

Sonderdarlehen

Sondervereinbarungen bei der Baufinanzierung können sehr vielseitig sein: Sogenannte Zwischenfinanzierungen von zu erwartendem Eigenkapital (Erbschaft, Festgeld, Fondsauflösungen, etc.) gehören ebenso hierzu, wie Förderdarlehen (KfW-Bankengruppe) aufgrund von ökologischen Baumaßnahmen (z.B. Einsatz erneuerbarer Energien, Isolierungsmaßnahmen, etc.), usw.

Der Gewährung einer Bürgschaft von Seiten eines Dritten sollte jedoch vom Darlehensnehmer nicht unbedingt in Anspruch genommen werden. Diese Form der Darlehenstilgung sollte den Notfall darstellen und wird auch nur noch in seltensten Fällen überhaupt durch die Kreditgeber beansprucht/eingefordert.

Konstantdarlehen

Eine weitere Sondervariante ist das Konstantdarlehen: Die benötigte Darlehenssumme wird in diesem Falle um einen gewissen Betrag erhöht, der sofort in einen Bausparvertrag über die Komplettsumme einbezahlt wird.

An einem Beispiel erklärt: Die Baufinanzierung wird in Höhe von 150.000 Euro angesetzt, das Konstantdarlehen jedoch wird auf 200.000 Euro gewährt.

Diese 50.000 Euro Zwischensumme gehen in einen Bausparvertrag über ein Sparvolumen von 200.000 Euro, der dann noch weitere 30.000 Euro Ansparsumme benötigt.

Für die Darlehenssumme von 200.000 Euro wird die Tilgung ausgesetzt, diese Rate fließt als Ansparsumme in den Bausparer. Es wird nur der Kostenfaktor (Darlehenszins) berechnet.

Der Vorteil liegt darin, daß eine Sofortfinanzierung möglich ist, die relativ schnell durch einen äußerst niedrigen Darlehenssatz des Bausparers abgelöst werden kann. Hierbei muß jedoch die Einnahmevoraussetzung des Darlehensnehmers dem entsprechend hoch sein.